Die eev ersetzt ab dem 01. Mai 2021 den herkömmlichen orangen Einzahlungsschein durch die QR-Rechnung und wird ab diesem Datum Rechnungen nur noch im neuen Format stellen.
Die heutzutage verwendeten Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen und durch die QR-Rechnung ersetzt. Diese schlägt die Brücke zwischen der papierbasierten und der digitalen Welt. Rechnungsempfänger können QR-Rechnungen via E-Banking, Mobile Banking oder auch an den bisherigen physischen Zugangspunkten (z.B. Postschalter) bezahlen.
Die eev ersetzt ab dem 01. Mai 2021 den herkömmlichen orangen Einzahlungsschein durch die QR-Rechnung und wird ab diesem Datum Rechnungen nur noch im neuen Format stellen. Der modernisierte Einzahlungsschein führt zu diversen Verbesserungen bei der digitalen Verarbeitung. Der QR-Code enthält zum einen die Angaben zum Bezahlen der Rechnung, zum anderen eine Vielzahl an Informationen, welche die digitale Verarbeitung in der Buchhaltung erleichtern.
Bitte beachten Sie: Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen müssen Anpassungen bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware sowie bei Lesegeräten und Scanning-Plattformen vornehmen, damit QR-Rechnungen empfangen und bezahlt werden können.
Den Mitgliedern steht alternativ die Möglichkeit offen, Rechnungen der eev und einiger Vertragspartner elektronisch zu erhalten. Wer sich für diese Empfangsart entscheidet, kann sich eigenständig und ohne grossen Aufwand in seinem eev-Benutzerkonto («Mein Konto») registrieren. Die eev bestätigt anschliessend die Anmeldung und das Aktivierungsdatum per E-Mail.
Detaillierte Informationen zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz erhalten Sie unter www.einfach-zahlen.ch