Die eev bietet ihren Mitgliedern verschiedene Optionen für den Empfang ihrer Belege.
Wählen Sie Ihre bevorzugte Versandoption und Abrechnungsmethode ganz leicht selbst über das Kundenportal.
Zu jedem eev-Beleg aus der Zentralregulierung erhalten Sie jeweils die Originalbelege der Vertragspartner.
Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung der MwSt. der Originalbeleg von Relevanz ist.