Fahrzeug-Rückvergütung

Senden Sie uns Ihre Unterlagen noch vor Jahresende zu

Haben Sie im Jahr 2024 ein Fahrzeug bei einem unserer Vertragspartner erworben?

Bitte stellen Sie uns für die Rückvergütung eine Kopie des Fahrzeugausweises und der Rechnung bis Ende Jahr an auto@eev.ch zu, sofern Sie diese noch nicht eingereicht haben.

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